Eine Arbeitnehmerin erhält nach Jahren der Unterzahlung ihrer Beiträge durch ihr Unternehmen eine Rente in Höhe von 2.359,36 Euro: Die Stiftung muss 23,24 % der Leistung übernehmen

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Written by Emilia

18. Februar 2026

Die Nichtzahlung der Beiträge über fast 10 Jahre zwingt das Unternehmen, zu reagieren und einen Teil der Rente zu zahlen, obwohl die Sozialversicherung die monatliche Zahlung vorstreckt, um die Rentnerin zu schützen.

Der Oberste Gerichtshof von Katalonien hat einer Arbeitnehmerin Recht gegeben, deren Altersrente auf 2.359,36 Euro monatlich erhöht wird, nachdem nachgewiesen wurde, dass ihr Unternehmen jahrelang keine Beiträge für sie gezahlt hat und, wenn es dies tat, weniger als es hätte zahlen müssen. Damit bestätigt der Oberste Gerichtshof, dass das Unternehmen aufgrund dieser Nichtzahlung von Beiträgen direkt für die Zahlung eines Teils der Rente verantwortlich ist, wie es die Sozialversicherungsvorschriften bei schwerwiegenden Verstößen von Unternehmen vorsehen.

Wie aus dem Urteil hervorgeht, arbeitete die Arbeitnehmerin von 2000 bis 2009 für dieses Unternehmen, „ohne dass die Stiftung Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hätte”, obwohl sie Vollzeit arbeitete. Erst nach 2009 wurde ihre Situation teilweise regularisiert, aber selbst dann stellte die Arbeitsaufsichtsbehörde Strafanzeigen wegen „Infra-Beitragszahlung” aus, da das Unternehmen Beiträge auf der Grundlage von Beträgen zahlte, die unter den tatsächlichen Löhnen der Arbeitnehmerin lagen.

Die Sozialversicherung berechnete die Rente anhand der tatsächlichen Daten und nicht anhand der falschen Angaben des Unternehmens neu und stellte fest, dass die tatsächliche Bemessungsgrundlage 2.359,36 Euro betragen musste und nicht den ursprünglich angegebenen niedrigeren Betrag. Aus diesem Grund erklärt das Gericht „die Verantwortung des Unternehmens für 23,24 % dieser Rente und verurteilt es zur Zahlung dieses Prozentsatzes”. Das bedeutet, dass fast ein Viertel des monatlichen Gehalts der Rentnerin vom ehemaligen Unternehmen als Strafe dafür übernommen werden muss, dass es die Beiträge nicht rechtzeitig gezahlt hat.

Die Sozialversicherung zahlt alles, um die Rentnerin zu schützen

Einer der wichtigsten Punkte dieses Urteils ist, dass es die Rentnerin vor möglichen Zahlungsausfällen oder Insolvenzen des Unternehmens schützt. Obwohl das Unternehmen für die Zahlung dieser 23,24 % verantwortlich ist, ordnet das Gericht an, dass die Sozialversicherung den gesamten Monatslohn zahlt.

Das Urteil erklärt, dass die Rentnerin 100 % ihrer Rente (95,53 % der anerkannten Bemessungsgrundlage) erhalten wird, ohne jeden Monat eine Forderung an ihren ehemaligen Arbeitgeber stellen zu müssen, da die Sozialversicherung dafür zuständig ist, dieses Geld von der Stiftung einzufordern.

Obwohl das Unternehmen zu argumentieren versuchte, dass sich das Verfahren ungerechtfertigt verzögert habe, akzeptierte der TSJ dies nicht, da der eigentliche Schaden „der Begünstigten entstanden ist, die miterleben musste, wie sich die Anerkennung ihres Anspruchs auf eine höhere Altersrente übermäßig verzögert hat”.

Das Arbeitsverhältnis kann nicht geleugnet werden

Das Unternehmen versuchte auch, den Sachverhalt zu verändern, indem es darzustellen versuchte, dass kein Arbeitsverhältnis bestanden habe oder dass die Beträge anders gewesen seien. Dennoch erinnerte der TSJ daran, dass bereits ein rechtskräftiges Urteil aus dem Jahr 2014 vorlag, das das Arbeitsverhältnis und die Nichtzahlung von Beiträgen belegte.

Da bereits eine vorherige gerichtliche Entscheidung vorlag, die bestätigte, dass die Arbeitnehmerin „ohne Beitragszahlungen dieser Stiftung” beschäftigt war, wendet das Gericht den Grundsatz der Rechtskraft an.

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Emilia Weber

Ich bin Emilia, das Herz von Haidenaab. Als leidenschaftliche Sammlerin und Astronomie-Fan durchsuche ich die Welt nach dem Besonderen. Von archäologischen Funden und Weltraum-News bis hin zu den besten Shopping-Deals: Ich teile mit Ihnen nur das, was mich selbst begeistert und einen echten Mehrwert bietet. Neugier ist mein Kompass – lassen Sie uns gemeinsam entdecken!